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Baum und Klima

Rechenzentrum E“Eiche“

Erstellt am 13. November 2025 von baumundklima.de

Am 18. März 2024 hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde nach einem positiven Votum des Ortsbeirates Eiche beschlossen, den Planungsprozess für das Bauvorhaben „Rechenzentrum Eiche“  – Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes – zu beginnen. Im August 2025 wurden die beiden Beschlüsse amtlich bekanntgemacht. Nach Beratung und Zustimmung im Ortsbeirat Eiche am 8. Oktober 2025 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde am 20. Oktober 2025 die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“ und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Vorbereitungen zum Bau des Rechenzentrums gehen also weiter.

Der nachfolgende Beitrag ist ein erster Versuch, mögliche Einwendungen gegen den Bau des Rechenzentrums zu formulieren:

Gegen den vorliegenden Entwurf zur Änderung des FNP und den Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende Einwendungen erhoben:

Vorbemerkung:

Es scheint gängige Praxis zu sein, den Bau von Rechenzentren im Außenbereich durch entsprechende Bauleitplanung- Aufstellung von Bebauungsplänen mit Festsetzung als Sondervorhaben gem. § 11 BnVO- vorzubereiten und umzusetzen. Diese Vorgehensweise entspricht jedoch nicht dem gesetzgeberischen Gedanken aus § 35 Bau GB, den Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten und lediglich einerseits privilegierte Bauvorhaben und andererseits sonstige Bauvorhaben, die sich typischerweise nur im Außenbereich verwirklichen lassen, als zulässig anzuerkennen.

Immer dann, wenn die Planung von Bauvorhaben diesem Grundgedanken nicht folgt, entsteht, wie auch im vorliegenden Fall, erhebliches Konfliktpotenzial, das im Gesetz als nicht abschließender Katalog, zusammengefasst als Beeinträchtigung öffentlicher Belange (§ 35 Abs.3 S.1 BauGB), dargestellt wird. Das in Vorbereitung stehende Rechenzentrum im Ortsteil Eiche wäre dem gesetzgeberischen Gedanken folgend nach sorgfältiger Standortauswahl typischerweise in einem Gewerbegebiet zu errichten.

  1. Abwärme als schädliche Umwelteinwirkung (§ 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Bau GB)

 Das geplante Rechenzentrum wird nach vollständigem Ausbau mit einer Leistung von ca. 100 MW betrieben werden. Bei den derzeit betriebenen und auch für die Zukunft geplanten Rechenzentren werden annähernd 100 % der aufgenommenen elektrischen Energie in thermische Energie umgewandelt. Dies bedeutet, bei vollem Betrieb des Rechenzentrums wird thermische Energie in einer Größenordnung von ca. 100 MW erzeugt.  Nach den gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vorgaben müssen maximal 20 % dieser thermischen Energie zurückgewonnen und genutzt werden. Die restlichen 80 % gelangen ungenutzt als Abwärme in die Außenluft. Legt man die Rechenbeispiele des vorliegenden Wärmekonzeptes zugrunde, ergibt sich folgendes Bild: Maximal 20 % der Abwärme, ausreichend für die Beheizung von 9600 Einfamilienhäusern, müssen zurückgewonnen werden; 80% der Abwärme, ausreichend für die Beheizung von 38400 Einfamilienhäusern- Heizwärme für eine mittlere Kleinstadt- wird ungenutzt in die Umgebungsluft abgegeben. Nach bereits vorliegenden Studien ist bei solchen Abwärmemengen eine signifikante Erhöhung der Außenlufttemperatur in der Umgebung von Rechenzentren zu erwarten. Die Erhöhung der Umgebungstemperatur ist von einer Reihe weiterer Faktoren, insbesondere der Luftbewegung, Vegetation und Bebauung, abhängig und lässt sich unter Zugrundelegung entsprechender Modelle berechnen. Als signifikante Erhöhung der Umgebungstemperatur wird ein Anstieg um 2-3° C angenommen. Insbesondere bei geringer Luftbewegung ist mit der Entstehung von Wärmeinseln zu rechnen.  Wenn im Sommer bspw. Außentemperaturen von 38° C erreicht werden, erhöhen sich diese Temperaturen dann um weitere 2-3°C auf 41°C. Wir müssen in Zukunft ohnehin mit weiter steigenden Außentemperaturen in allen Jahreszeiten rechnen. Werden dann in den Sommermonaten 40°C erreicht, kann bei geringer Luftbewegung die Außentemperatur auf bis zu 43 °C ansteigen. Über das ganze Jahr verteilt ist in jedem Falle mit einer Erhöhung der Umgebungstemperatur zu rechnen.
Der zu erwartende Temperaturanstieg führt zu erheblichen Gesundheitsrisiken und einer Minderung der Lebensqualität in den umliegenden Wohngebieten. Auch Umwelt und Natur werden durch eine Erhöhung der Umgebungstemperatur gestört und Schäden sind nicht auszuschließen.
Eine weitere schädliche Umwelteinwirkung besteht darin, dass die Kaltluftschneisen nördlich und südlich des geplanten Rechenzentrums mit Wärme belastet werden und dadurch die Entstehung von Kaltluft vermindert wird. Gemeint sind einerseits die Senke, in der der Eichener Grenzgraben verläuft, also nördlich des Rechenzentrums. Ebenso die Senke südlich des Rechenzentrums, in welcher der Mehrower Graben verläuft. Kaltluftentstehung in diesen Bereichen ist nicht nur für den Ortsteil Eiche von Bedeutung, sondern auch für angrenzende Gebiete der Stadt Berlin.
Die vorliegende Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes trifft zur Wärmeemission sowie der Einwirkung auf die unmittelbare Umgebung und das Mikroklima keinerlei Aussage. Im Umweltbericht (Vorstufe) zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“ wird unter 2.4. Schutzgut Klima und Luft der Begriff Abwärme überhaupt nicht genannt. Unter 3.1.2. wird der Eindruck vermittelt, die durch den Betrieb des Rechenzentrums entstehende Abwärme werde vollständig zur Einspeisung in ein lokales Wärmenetz bereitgestellt. Nach dem vorgelegten Konzept zur Abwärmenutzung sollen gemäß EEG maximal 20% der entstehenden Abwärme zurückgewonnen und zur Einspeisung in ein lokales Wärmenetz angeboten werden. Nach dem Entwurf des Bebauungsplanes sollen 80% der entstehenden Abwärme über eine Luftkühlung in die Umgebung emittiert werden.
Die von dem geplanten Rechenzentrum in die Umgebung eingetragene Abwärme ist den Regelungen des § 3 BImSchG in Verbindung mit § 35 Abs. 3 S.1 Nr. 3 BauGB folgend, eine schädliche Umwelteinwirkung, die, je nach Ausmaß, die Unzulässigkeit des Bauvorhabens zufolge haben kann. Das Ergebnis einer entsprechenden Untersuchung kann hier nicht vorweggenommen werden, jedoch ist eine derartige Untersuchung zwingend durchzuführen. Fragen, die die Zulässigkeit eines Bauvorhabens betreffen, müssen im Prozess der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht, dargestellt und abgewogen werden. Hier geht es um die Frage, ob dem wirtschaftlichen Interesse nach kostengünstiger Entsorgung der Abwärme mehr Gewicht zukommt als dem Anspruch der Einwohner auf Rücksichtnahme, Schutz der Gesundheit und Erhaltung ihrer Lebensqualität in einer intakten Landschaft.

2. Unwirtschaftlichkeit der Erschließung (§ 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Bau GB)

Der Betrieb eines Rechenzentrums stellt besondere Anforderungen an die Erschließung. Hierzu gehört einerseits die Zuführung des elektrischen Stroms mindestens im Umfang der nicht redundanten Nennleistung der Anlage.  Andererseits soll nach den Vorgaben im §11 des EnEfG die zurückzugewinnende Abwärme genutzt werden. Die in einer Anschlussstation vom Rechenzentrum bereitgestellte Abwärme müsste entweder in ein vorhandenes geeignetes Wärmenetz bzw. in ein neu zu schaffendes Wärmenetz eingespeist werden. Zu den wirtschaftlichen Aufwendungen für die Stromzuführung sowie auch zu den Aufwendungen jenseits des Übergabepunktes der Abwärme trifft die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes keine Aussagen. Geht man davon aus, dass die Aufwendungen für die Zuführung des Stroms vom Betreiber des Rechenzentrums zu tragen sind, muss diese Frage hier nicht weiter vertieft werden. In jedem Falle erscheint die Zuführung des Stroms möglich zu sein.  Anders liegt die Sache bei der Abnahme, Weiterleitung und Nutzung der bereitgestellten Abwärme. Nach den Ausführungen der Verwaltung am 8.10.2025 in der Sitzung des Ortsbeirats Eiche sei weder die Gemeinde noch ein infrage kommender regionaler Energieversorger bereit, die Aufwendungen für ein lokales Wärmenetz aufzubringen, weil Aufwand und Nutzen in einem Missverhältnis stünden. Hinzu käme, dass die nach EnEfG vom Rechenzentrum bereitzustellende Abnahmemenge lokal keinen Abnehmer finden würde. Die im Abwärmekonzept dargestellten Rechenbeispiele kommen zu dem Schluss, dass bei voller Leistung des Rechenzentrums ca. 9600 Einfamilienhäuser mit Wärme versorgt werden könnten. Diese Berechnung ist jedoch unscharf, weil der überwiegende Wärmebedarf in den Monaten Oktober bis März entsteht, insofern die Zugrundelegung von Jahresmengen zu einem falschen Ergebnis führt. Andererseits bezieht sich die Berechnung lediglich auf 20 % der insgesamt erzeugten Abwärme.
Es ist bereits hier ohne Zweifel absehbar, dass der Bau eines Wärmenetzes – auch wenn hier kein konkreter Partner zu verpflichten ist – als unwirtschaftlich eingestuft wird. Grundsätzlich fehlt es damit an einer Zulässigkeitsvoraussetzung für den Bau des Rechenzentrums an dem ausgewählten Standort in Eiche. Jeder potenzielle Abnehmer der Abwärme wird unter den lokalen Bedingungen zu dem Schluss kommen, dass der Bau des notwendigen Abwärmenetzes unwirtschaftlich ist. Es gibt somit aus heutiger Sicht keine Perspektive für die Nutzung der entstehenden Abwärme. Auch die Ausnahmeregelungen im EnefG ändern nichts daran, dass der Bau eines Wärmenetzes in Eiche zur Nutzung der bereitgestellten Abwärme unwirtschaftlich ist. Damit bleibt das Bauvorhaben Rechenzentrum Eiche unzulässig.
Es gibt bereits heute ernsthafte Überlegungen dahingehend, Rechenzentren sinnvollerweise dort zu bauen und zu betreiben, wo auch die Nutzung der zurückgewonnenen Abwärme möglich ist. Einerseits, um den Vorgaben des EnEfG Rechnung zu tragen, andererseits dem Gebot der schonenden Nutzung von Ressourcen – hier der Strom aus erneuerbaren Energien – mehr Gewicht zu verleihen.

3. Belange des Naturschutzes (§ 35 Abs.3 S.1 Nr.5 BauGB)

Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Rechenzentrum weist daraufhin, dass möglicherweise geschützte Arten – Amphibien, Vögel- durch das Bauvorhaben betroffen sind. Weitergehende Untersuchungen sollen durchgeführt werden, um den gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit geschützten Arten Rechnung zu tragen.
Ohne, dass derzeit ein Ergebnis vorliegt, sollen bereits jetzt folgende Einwendungen geltend gemacht werden:
Es ist wahrscheinlich, dass der auf dem Baugelände befindliche Teich, der durch das Bauvorhaben Rechenzentrum überbaut werden soll, sowohl durch geschützte als auch nicht geschützte Amphibienarten als Laichgewässer und Lebensraum genutzt wird. Die bisherigen Feststellungen haben ergeben, dass dieser Teich offensichtlich ganzjährig Wasser führt. Damit hat der Teich über das Baugebiet hinaus besondere Bedeutung. In den letzten zehn Jahren war zu beobachten, dass die Kleingewässer der gesamten Umgebung trockengefallen sind. Ursachen dafür sind in der hohen Verdunstung während langer, heißer Perioden in den Sommermonaten, zu geringen Niederschlägen und dem damit verbundenen Absinken des oberflächennahen Grundwasserleiters zu sehen. Niederschläge allein haben offensichtlich nicht ausgereicht, den Wasserbestand der Kleingewässer zu erhalten. Damit kommt dem Teich auf dem Baugelände als Laichgewässer für den verbliebenen Bestand von Amphibien eine besondere Bedeutung zu. Die Umsetzung des Tötungsverbotes durch Umsiedlung der geschützten Amphibien in Vorbereitung des geplanten Bauvorhabens, greift zu kurz. Es ist vielmehr zwingend notwendig, am bisherigen Standort bzw. in unmittelbarer Nähe ein solches Gewässer zu erhalten, welches aber durch die geplante Baumaßnahme verloren geht. Damit könnte der noch festzustellende Bestand an Amphibien im Gebiet des Ortsteils Eiche bzw. auch angrenzender Ortsteile erhalten werden. Verschwindet der auf dem Baugelände bestehende Teich endgültig, würde ein sicherer Lebensraum endgültig wegfallen und der Bestand an Amphibien insgesamt drastisch reduziert werden.
Diese Überlegungen sind selbstverständlich nur unter der Voraussetzung relevant, dass der auf dem Baugelände Teich tatsächlich als Laichgewässer benutzt wird.
Die Gründe dafür, warum der Teich auf dem Baugelände ganzjährig Wasser führt, lassen sich ermitteln. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist abgeleitetes Niederschlagswasser eine wesentliche Bedingung. Das nunmehr gefährdete Biotop muss erhalten bleiben, ggf. zwingend in der unmittelbaren Nähe neu eingerichtet werden. Sollte dies nicht möglich sein bzw. keine Bereitschaft dafür bestehen, gäbe es ausreichend Gründe, das vorhandene Biotop „Teich“ zu erhalten.

4. Verunstaltung des Landschafts- / Ortsbildes (§35 Absatz 3 S.1 Nr. 5 Bau GB)

Es ist nicht zu bestreiten, dass das geplante Rechenzentrum an exponierter Stelle auf einer Geländekuppe mittig zwischen den Ortsteilen Eiche und Mehrow errichtet werden soll. Grundsätzlich stellt das geplante Bauvorhaben eine wesensfremde Nutzung des Außenbereiches dar. Sowohl die Ausmaße des Bauwerkes, seine Ausdehnung und Höhe stehen im krassen Gegensatz zur bisherigen Nutzung der Fläche zwischen den Ortsteilen Eiche und Mehrow zu überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken. Zu dem hohen und wuchtigen Bauwerk kommen weitere bauliche Anlagen wie Schornsteine, Kamine und Antennen hinzu, auf deren Darstellung in den vorgelegten Entwürfen verzichtet wurde. Das ganze Ausmaß der Zerstörung des Landschaftsbildes wird damit noch nicht absehbar. Gemessen an der Bebauung der Ortsteile Eiche und Mehrow und auch gemessen an der auf dem Baugelände noch bestehenden Gärtnerei entsteht mit dem Bau des geplanten Rechenzentrums eine erhebliche Störung des Ortsbildes. Das geplante Bauwerk wird den Erholungswert der umgebenden Landschaft stark beeinträchtigen. Das massive Bauwerk mit weiteren hohen Außenanlagen, verbunden mit Emissionen von Geräuschen und Wärme, werden bei Einwohnern, Spaziergängern und Besuchern Widerwillen und Ablehnung hervorrufen. Das Gelände zwischen den Ortsteilen Eiche und Mehrow wird seinen Wert für Erholung vollständig verlieren. Daran ändern auch die vorgesehenen Wälle am Gebäude nichts. Aus dem Wall schaut immer ein hohes Gebäude mit hohen Außenanlagen und all den beschriebenen, unangenehmen Wirkungen heraus. Der Mehrower Weg bspw. wird von vielen Spaziergängern und Fahrradfahrern, Hundebesitzern und Erholungssuchenden genutzt. Selbst das auf dem Baugelände momentan noch stehende Gewächshaus lässt sich mit Wohlwollen betrachten, weil es sich fast harmonisch in die Landschaft einfügt, die Außenflächen den Himmel widerspiegeln und als unangenehm zu empfindende Geräusche und Wärmeemissionen nicht entstehen. Derzeit vermittelt ein Spaziergang auf dem Mehrower Weg Wohlbefinden, der Bau des Rechenzentrums wird Ablehnung und Abneigung verursachen und Spaziergänger werden diesen Bereich meiden. Hinsichtlich der geplanten Begrünung der Außenwälle soll noch angemerkt werden: die Bepflanzung künstlich angelegter Wälle stellt sich in der Praxis regelmäßig als problematisch dar, weil den Aufschüttungen die natürliche Bodenstruktur fehlt. Anpflanzungen auf solchen Wallanlagen müssten über einen langen Zeitraum gepflegt und gewässert werden. Als negatives Beispiel sei hier auf den künstlich angelegten Wall auf der Ostseite des Kaufparks Eiche hingewiesen. Die auf dem Kamm dieses Walles gepflanzten Bäume waren bereits nach einem Jahr vertrocknet und wurden ersatzlos beseitigt. Geblieben ist eine Wiese, auf der durch regelmäßiges Mähen der natürliche Aufwuchs von Gehölzen und das Entstehen vielfältiger Lebensräume unterbunden wird.

5. Zersiedelung (§ 35, Abs.3, S.1, Nr.7 BauGB)

Das geplante Rechenzentrum stellt den Ausgangspunkt für eine Zersiedelung des Außenbereiches zwischen den Ortsteilen Eiche und Mehrow dar. Zersiedelung meint nicht nur die ungeordnete Errichtung von Wohngebäuden im Außenbereich, sondern erfasst auch die ungeordnete Ansiedlung von Gewerbe. Die Auswahl des Standortes erfolgt nicht nach Gesichtspunkten einer geordneten räumlichen Entwicklung, sondern ist dem Zufall geschuldet, da der Grundstückseigentümer die gartenbauliche Nutzung aufgegeben hat. Der Standort befindet sich zwischen Eiche und Mehrow im Außenbereich, ohne jeglichen Zusammenhang zu den Ortsteilen. Es ist davon auszugehen, dass – im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens – dieses Vorbildwirkung für weitere Ansiedlung von Gewerbe haben wird. Art und Höhe des Objektes bilden den Maßstab für die Ansiedlung weiterer Gewerbe. Es besteht die Gefahr, dass die Räume zwischen dem Rechenzentrum und den Ortsteilen Eiche und Mehrow jeweils mit weiterem Gewerbe nach und nach aufgefüllt werden. Eine solche Entwicklung widerspricht jedoch dem Grundgedanken des BauGB, den Außenbereich von einer wesensfremden Nutzung freizuhalten und lässt sich auch nicht aus der bestehenden Regionalplanung und dem aktuellen Flächennutzungsplan herleiten.

Ahrensfelde, den …

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