post from Lapland

Who will solve the problem?

I want to talk about a problem that, if I think about it, makes me so angry. It feels like I have the knowledge how to do something in my left hand, and I am a right-handed person, so my right hand has the power to do something. But there is nothing in between that makes my two hands work together.

Or to give you another example: I grew up in a small village just at the border to Berlin, so some people might say that is actually Berlin. But time passes there like it is usual for every small village.

Anyway, we have a problem in that region with declining groundwater levels. You can see that for instance in all those dried out ponds and small lakes. Where used to be water but now just Urtica dioica is growing. Due to climate change, there are shifts in precipitation and higher evaporation during hot summers. But furthermore, a reason is that we drained the whole landscape wherever it used to be wet. First to do agriculture and now to build those one-family houses. And in addition to draining, we sealed the soil surface wherever it used to be green and water could seep into the ground to join the groundwater.

In my opinion a lot of those problems could be solved by small scale actions of municipal councils. But what happens when I go there and address this problem is that they will give me a long explanation saying, we care but you are wrong, and we are doing everything we are obligated to do, so there’s nothing to worry about. And it´s nice that young people like you are interested in what we’re doing here! But you´re wrong.

So, this is the actual right hand I was talking about before and the left hand is holding all those scientific reports that are existing about everything and sometimes about so specific things that will stay in a scientific bubble because most of them are not made for transferring into our daily business. And most of those municipal politicians claim that they know about climate change in general. They just don’t see that it has also something to do with their personal life and the decisions they make. And even if they take a look into a IPCC report it would be just too big and too far to transfer it to our small village.

To put it in a nutshell, I feel like there is a huge gap between scientists and politicians in general and especially on those small-scale levels. The problem is that there is no one and nothing to bridge between them and we’re running out of time. So my question is, who will build that bridge and who will solve the problem?Anmerkung:

03.10.2023 Abisko

Klimaanpassung

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufgabenbereich des Klimaanpassungsmanagers, soweit dessen Aufgabe in einer beratenden Tätigkeit besteht, an eine ehrenamtlich tätige Arbeitsgruppe zu übertragen. Im Amtsblatt der Gemeinde ist ein entsprechender Aufruf an die Einwohner der Gemeinde zu richten, um Interessierte für eine solche Arbeitsgruppe zu gewinnen.

Die Stelle des Klimaanpassungsmanagers in der Gemeindeverwaltung konnte bisher nicht besetzt werden. Die auf dem betreffenden Arbeitsgebiet liegenden Aufgaben fallen dadurch jedoch nicht weg, sie bleiben schlimmstenfalls unbearbeitet liegen.

Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass interessierte Einwohner sich bereitfinden, in ehrenamtlicher Tätigkeit als Arbeitsgruppe bei der Verwaltung die übertragbaren Aufgaben zu übernehmen. Dies so lange, bis die Stelle besetzt werden kann.

Durch einen Aufruf im Amtsblatt wäre in einem ersten Schritt festzustellen, ob sich Einwohner für eine solche ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung stellen. Ist dies der Fall, könnten die zu übernehmenden Aufgaben genau bestimmt und die Zusammenarbeit mit der Verwaltung geregelt werden.  Fachwissen für das zu übernehmende Arbeitsgebiet wäre ganz sicher ein Glücksfall, sollte jedoch nicht  Voraussetzung für die ehrenamtliche Mitarbeit sein. Wichtig wäre nur die Bereitschaft, sich zunehmend fachliches Wissen anzueignen.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Unterstützung nötig wird

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Jahr 2024 ein weiteres Fahrzeug als mobilen Wassertank zum Gießen von Bäumen im Gemeindegebiet zum Einsatz zu bringen und hierfür ein Fahrzeug auszurüsten.

Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass die Bäume im Gemeindegebiet zunehmend unter langen Trockenperioden während der Vegetationsphase leiden. Hinzu kommt, dass bei Pflanzung von Bäumen zumindest während der ersten Jahre nach der Pflanzung Unterstützung durch Gießen nötig werden kann.

Die vorhandene Kapazität zum Füllen von Gießsäcken bzw. Wässern von Baumscheiben reicht nicht. Mit einfachen Mitteln könnte die Kapazität verdoppelt werden. So könnten auf einem Fahrzeuganhänger je nach Zuladungsmöglichkeit Wassertanks auf Paletten (diese sind für schmales Geld auch gebraucht erhältlich) gestellt und befestigt werden. Die Wassertanks haben einen 2 Zoll- Auslauf, eine zusätzliche Pumpe zur Beschleunigung des Auslaufs wäre damit nicht erforderlich.

Die Aufgabenplanung müsste bei absehbar großem Gießaufwand so angepasst werden, dass Gießen beispielsweise Vorrang vor Mähen hat. Das Mähen von Grünflächen während längerer Trocken- bzw. Hitzeperioden ist ohnehin nicht sinnvoll, weil dadurch nur die Austrocknung der Böden verstärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus und Jeannette Hübner

Bäume für die Gemeinde

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, in den Jahren 2024 und 2025 auf dem Begleitgrün an Wegen und Straßen im Gemeindegebiet, an Parkflächen sowie an öffentlichen Plätzen Bäume zu pflanzen, um den teilweise sehr lückenhaften Baumbestand zu ergänzen. Ziel ist es, die bezeichneten Flächen vollständig zur Baumpflanzung zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzahl der Bäume und die Kosten für Pflanzung und nachfolgende Pflege zu ermitteln.

Es ist gut sichtbar, dass im Gemeindegebiet an Wegen und Straßen sowie an Parkflächen häufig nur vereinzelt Bäume stehen und weite Bereiche mit Bäumen bepflanzt werden können. Es wird hier unterstellt, dass der Nutzen von Bäumen für Natur und Klima bekannt ist.

Um den wirtschaftlichen Aufwand der Pflanzung sowie den Folgeaufwand während der ersten Jahre nach der Pflanzung gering zu halten, sind alternative Möglichkeiten zur Pflanzung von Bäumen im „Container“ mit vorgeschriebenem Stammdurchmesser zu prüfen. Beispielsweise könnten auch Jungpflanzen von ca. 1m Höhe mit einem Verbiss-Schutz am Stamm, einem Holzpflock zur Befestigung und verdunstungshemmender Baumscheibe ausgestattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ohne Wasser …

Petition Grundwasserneubildung 10.Mai 2023

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung der Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet

1. zu ermitteln, welche Menge des im Gemeindegebiet anfallenden Regenwassers von Verkehrsflächen, kommunalen Flächen, Gewerbeflächen, Landwirtschaftsflächen, Wohnflächen und in sonstiger Weise genutzten Flächen nicht versickert, sondern über Rohrleitungen und Gräben gesammelt und abgeleitet wird. In die Ermittlung ist auch das über Gräben gesammelte und abgeleitete Grundwasser einzubeziehen.

2. eine Satzung zu erarbeiten, die für zukünftige Bebauung von Grundstücken bestimmt, dass das auf den jeweiligen Grundstücken und Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser vollständig auf den betreffenden Flächen zu versickern ist.

3. einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, wie das bisher abgeleitete Niederschlagswasser und Grundwasser der Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet zugeführt werden kann. Sofern sich im Umsetzungsprozess Zuständigkeiten anderer Behörden ergeben, sind diese einzubeziehen bzw. zum Handeln aufzufordern. Gleichermaßen ist eine wissenschaftliche Begleitung anzustreben.

Begründung:

Möglicherweise haben Sie noch eine Redensart der Eltern oder Großeltern im Ohr, die da lautete:

“ Ohne Wasser, merkt euch das, wär die Welt ein leeres Fass“. Dahinter verbirgt sich eine sehr alte und nicht zu bestreitende Wahrheit. Jegliche Vegetation braucht Wasser. Der überwiegend benötigte Anteil des Wassers wird von den Pflanzen mit den Wurzeln aus dem Boden aufgenommen. Im Boden muss also Wasser zur Verfügung stehen.

Sie werden denken, “Was will er denn, das wissen doch alle!“ Natürlich, wenn im Garten Wasser fehlt, drehen wir den Schlauch an oder wir fördern das Wasser in unserem eigenen Brunnen zutage und wässern den Rasen. Aber wie geht der Rest der Natur außerhalb unseres Gartens mit dem unbestritten stetig sinkenden Grundwasserspiegel um? Geht uns das überhaupt etwas an?

Aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, die Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet aktiv zu fördern. Das bedeutet in erster Linie, den im Gemeindegebiet fallenden Niederschlag auch im Gemeindegebiet zu versickern. Das wäre ein erster Schritt, um den natürlichen Kreislauf des Wassers in der Natur wieder zu schließen.  Warum? Damit der Boden der Vegetation  auch in Zukunft das benötigte Wasser zur Verfügung stellen kann. Wir können uns weitere Untätigkeit nicht leisten und sollten weitere Untätigkeit auch nicht auf fehlende Zuständigkeiten oder fehlendes Personal stützen. Die Zeit läuft und der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich weiter.

Die durchzuführenden Untersuchungen sollen die Quellen, Abflussmengen und Abflusswege des anfallenden Niederschlagswassers aufzeigen. Konzepte für eine nachhaltige Rückhaltung des Niederschlagswassers sollten wissenschaftlich begleitet werden und hierfür sind geeignete Partner aus  der Region zu gewinnen. Die Umsetzung wird selbstverständlich auch Geld kosten und liegt  nicht im Förderbereich der Kommunalrichtlinie. Dennoch ist die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers dadurch vorteilhaft, dass Kosten für die Wasseraufbereitung nicht entstehen.

 Anhand eines Beispiels soll hier aufgezeigt werden, dass häufig schon mit einfachen Mitteln positive Effekte erzielt werden können. Der Dorfteich in Mehrow hat gut sichtbar einen hohen Uferbereich und damit einen sehr tief liegenden Wasserspiegel (das war nicht immer so). Selbst nach höheren Niederschlagsmengen und geringer Verdunstung in den letzten Monaten ist der Wasserstand im Dorfteich nicht angestiegen. Das hängt damit zusammen, dass der Ablauf des Dorfteiches ebenfalls sehr tief liegt, dem niedrigen Grundwasserstand offensichtlich angepasst wurde. Steigt der Grundwasserspiegel im Einzugsgebiet des Dorfteiches durch anhaltende Niederschläge an – dieses Ziel sollte angestrebt werden – wirkt der Teich wie ein Meliorationsgraben. Das ansteigende Grundwasser läuft dem Dorfteich zu und wird sofort über den Ablauf weggeleitet. Läge der Ablauf des Dorfteiches höher, würde dadurch Grundwasserneubildung gefördert werden. Der Wasserspiegel könnte auf einem höheren Niveau stabilisiert werden.

Die Veranstalter des Mehrower Varietés wollen übrigens herausgefunden haben, dass der Mehrower Dorfteich am Standort eines Amphitheaters der römischen Antike entstanden ist und weitere Ausbaggerungen wahrscheinlich die Grundmauern dieses antiken Bauwerkes freilegen werden.

Genug gescherzt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

die hier vorgeschlagenen Lösungen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser stellen nur einen Teilaspekt einer Gesamtlösung zur Grundwasserneubildung dar.  Weitere Aufgabenfelder liegen in der Begrenzung der gewerblichen und privaten Grundwasserentnahme, der Erschließung von Wegen zur Versickerung von geklärtem Abwasser, der Verhinderung der Austrocknung von landwirtschaftlichen Flächen nach der Ernte sowie der Begrenzung bzw. Vermeidung der Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit Bebauung. Sofern die Verwaltung diese Aufgabenbereiche nicht in ihre Tätigkeit einbezieht und auch keine Initiativen aus der Gemeindevertretung Lösungen fordern, werden wir die Lösung mit weiteren Petitionen einfordern.

 Freundliche Grüße

Weniger “Kulturlandschaft” – mehr Raum für Natur!

Petition zur  Förderung des natürlichen Aufwuchses an Wegen

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die Bewirtschaftung – den Schnitt – der an Fuß- und Fahrradwege angrenzenden Grünflächen auf eine maximale Breite von 50 cm zu begrenzen. Ergänzend sind auf „freien“ Grünflächen entlang an Fuß- und Fahrradwegen Hecken anzulegen.

Die Begrenzung der Bewirtschaftung der Grünflächen entlang an Fuß- und Fahrradwegen hätte zur Folge, dass sich Pflanzen aller Art  auf ganz natürliche Weise wieder ansiedeln können.

Eine Vielzahl von Tieren würde dadurch zunehmend Lebensraum zurück erhalten.

Eine Störung des Fuß- und Fahrradverkehrs würde nicht entstehen.

Mit Folgekosten ist nicht zu rechnen.

Auf ganz natürliche Weise könnte somit ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden.

Oder anders herum ausgedrückt, könnte so der Verdrängung von Pflanzen und Tieren durch Bebauung bzw. durch Schaffung von „genormten Kulturlandschaften“ entgegengewirkt werden.

Worauf der Vorschlag gerichtet ist, soll kurz an zwei Beispielen erläutert werden.

1. Vom Ortsteil Eiche nach Blumberg verläuft der Mehrower Weg / Blumberger Weg / Mehrower Landweg. Entlang dieses Weges könnte der Schnitt der angrenzenden Grünflächen mühelos auf maximal 50 cm begrenzt werden. Die bereits vorhandenen Hecken und Bäume könnten im Bereich von „Freiflächen“ zur Unterstützung des natürlichen Aufwuchses durch Ansiedlung geeigneter Heckenpflanzen ergänzt werden.

2. Entlang der Lindenberger Straße / Ahrensfelder Straße verläuft zwischen Ahrensfelde und Lindenberg der Fahrradweg westlich der Fahrbahn. An beiden Seiten des Fahrradweges könnte der Schnitt der angrenzenden Grünflächen auf maximal 50 cm begrenzt werden. In wenigen kurzen Abschnitten befinden sich an der Westseite des Fahrradweges bereits Hecken, die durch Pflanzung auf die gesamte Länge des Fahrradweges erweitert werden sollten. Neben so entstehendem Lebensraum für weitere Pflanzen und Tiere könnte die Winderosion auf den angrenzenden großen Feldflächen verringert und auch den Nutzern des Radweges Schutz vor Wind geboten werden.

Durch eine vorausgehende  Standortuntersuchung könnten die  geeigneten heimischen Heckengehölze bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Paul,

Du wolltest wissen, wie die Sache mit dem Feuerwerksverbot ausgegangen ist?

Ist einfach enttäuschend, die Verwaltung hat den kurzen Weg in die fehlende Zuständigkeit gewählt. Das ist nach der Feuerwerks-VO auch zutreffend. Der längere Weg wären die Möglichkeiten nach dem Recht der Gefahrenabwehr. Darüber wurde der Mantel des Schweigens gedeckt, ist nicht aufgefallen.

Übrigens taumelt der Umweltzustandsbericht auch schon über dem Papierkorb, die Verwaltung hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar dargelegt, dass die Gemeinde für die Erhebung der meisten Umweltdaten nicht zuständig ist. Ist eben der kurze Weg. Die Sache kommt im März zur Beratung in den zuständigen Ausschuss –  unter Aufsicht der Verwaltung.

Du merkst schon, ich bin nicht gerade gut gelaunt, ist halt so.

Ich werde berichten!

PV- Anlagen auf die Dächer!

Petition

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung meines Anliegens voran:

Beschluss:

Zur Sicherung der globalen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland wird die Gemeinde Ahrensfelde in den Bebauungsplänen mit Wirkung ab dem 01.07.2023 verpflichtende Festsetzungen aufnehmen, welche die Voraussetzungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien schaffen. Dies betrifft einerseits die Ausrichtung von Gebäuden, die Gestaltung der Gebäude und die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik Anlagen.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung zu erarbeiten, welche die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses regelt.

Begründung:

Die Gemeinde trägt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz (§ 5 Abs. 1 BauGB). Eine gestalterische Möglichkeit zur Wahrnehmung dieser Verantwortung ergibt sich aus der Festsetzungsbefugnis nach § 9 Abs. 1, Ziff. 23 b BauGB, ergänzend § 2 EEG 2023. Diese Vorschrift aus dem BauGB räumt der Gemeinde das Recht ein, in Bebauungsplänen verpflichtende Anordnungen zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer  Energien und der Schaffung der hierfür nötigen baulichen Voraussetzungen zu treffen.

Der städtebauliche Grund für verpflichtende Anordnungen zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergibt sich, wie bereits ausgeführt, aus der Verantwortung der Kommunen für den globalen Klimaschutz. Die Erzeugung und Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen führt zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen bei der Stromerzeugung aus Basis fossiler Brennstoffe. Das EEG 2023 regelt verbindliche Ziele u. a. für den Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen. Die Umsetzung der Zielstellungen aus dem EEG 2023 kann nur in den Kommunen erfolgen.

Kritiker der hier vorgeschlagenen Lösung wenden regelmäßig ein, dass aus dem Baurecht keine Verpflichtung zum Betreiben der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien hergeleitet werden kann. Daraus wird dann geschlussfolgert, dass entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen nur Kosten und keinen Nutzen bringen und deshalb abzulehnen sind. Praktisch geht jedoch das Risiko, dass eine installierte Photovoltaikanlage nicht betrieben wird, gegen Null. Angesichts steigender Energiepreise und der Laufzeit von Photovoltaik- Anlagen ist die Stromerzeugung zur eigenen Nutzung  kombiniert mit der Möglichkeit zur Netzeinspeisung nicht verbrauchter Energie ein sicherer Weg zur Kostenentlastung.

Andererseits sollten auch von der Verwaltung Wege aufgezeigt werden, wie der Bau und die Bewirtschaftung von PV-Anlagen über kommunale Energieversorger bzw. hierauf spezialisierte Unternehmen umgesetzt werden kann. Die Erarbeitung zielführender Lösungen setzt die hierfür erforderliche Bereitschaft voraus.

Ein Blick nach vorn zeigt, dass in acht Jahren 80 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren, treibhausgas-neutralen Quellen bereitgestellt werden muss (§2 EEG 2023). Diese Zielsetzung sollte ohne weiteren Flächenverbrauch angestrebt werden. Das bedeutet, bei weiterer Bebauung von Flächen diese gleichzeitig zur Stromerzeugung zu nutzen.

Freundliche Grüße

13. Februar 2023

Umweltdaten müssen zukünftig Grundlage für Entscheidungen der Gemeinde werden

Petition „Umweltzustandsbericht“

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, in regelmäßigen Abständen einen Umweltzustandsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Der Umweltzustandsbericht soll auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen die Teilbereiche Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Natur (Baumbestand, Wald, Brachland und Artenvielfalt in Flora und Fauna), Landwirtschaft, Siedlungsraum (Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen), Luft, Lärm und Licht umfassen. Bei der Beschreibung des Ist- Zustandes ist jeweils auf zentrale Vorgaben der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland Bezug zu nehmen, beispielsweise zu den Zielstellungen des Landverbrauches, dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in der Landwirtschaft, den Vorgaben zur Unterschutzstellung von Flächen zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur alternativen Energieerzeugung, zur Reduzierung von Lärm usw.. Der Umweltzustandsbericht soll die zum Schutz von Umwelt und Klima erforderlichen Maßnahmen aufzeigen.

Begründung:

Die Gemeinde Ahrensfelde muss im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt sorgen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe setzt eine regelmäßige Erfassung des Zustandes unserer Umwelt auf Basis der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen voraus. Hierbei kann es auch erforderlich werden, dass weitere Daten durch Messung erhoben werden müssen. Erst die Kenntnis des Zustandes unserer Umwelt macht es der Gemeinde möglich, die vor uns stehenden Aufgaben konkret zu bestimmen, Lösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu planen und wirtschaftlich abzusichern. Große Bedeutung kommt auch der Veröffentlichung des Umweltzustandsberichtes zu.

Die Bezeichnung Umweltzustandsbericht dient einerseits der Abgrenzung zu Umweltberichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, andererseits soll die Zustandsbeschreibung hervorgehoben werden.

Sofern der Umweltzustandsbericht mehrfach fortgeschrieben wurde, können Aussagen zu Tendenzen abgeleitet werden. Denkbar ist auch eine Erweiterung oder Veränderung der zu betrachtenden Größen.

Die Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ist auf diejenigen zu beschränken, welche in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Bei Handlungsbedarf außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde sind die zuständigen Behörden zu unterrichten und zum Handeln aufzufordern.

Freundliche Grüße