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Ohne Wasser …

Petition Grundwasserneubildung 10.Mai 2023

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung der Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet

1. zu ermitteln, welche Menge des im Gemeindegebiet anfallenden Regenwassers von Verkehrsflächen, kommunalen Flächen, Gewerbeflächen, Landwirtschaftsflächen, Wohnflächen und in sonstiger Weise genutzten Flächen nicht versickert, sondern über Rohrleitungen und Gräben gesammelt und abgeleitet wird. In die Ermittlung ist auch das über Gräben gesammelte und abgeleitete Grundwasser einzubeziehen.

2. eine Satzung zu erarbeiten, die für zukünftige Bebauung von Grundstücken bestimmt, dass das auf den jeweiligen Grundstücken und Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser vollständig auf den betreffenden Flächen zu versickern ist.

3. einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, wie das bisher abgeleitete Niederschlagswasser und Grundwasser der Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet zugeführt werden kann. Sofern sich im Umsetzungsprozess Zuständigkeiten anderer Behörden ergeben, sind diese einzubeziehen bzw. zum Handeln aufzufordern. Gleichermaßen ist eine wissenschaftliche Begleitung anzustreben.

Begründung:

Möglicherweise haben Sie noch eine Redensart der Eltern oder Großeltern im Ohr, die da lautete:

“ Ohne Wasser, merkt euch das, wär die Welt ein leeres Fass“. Dahinter verbirgt sich eine sehr alte und nicht zu bestreitende Wahrheit. Jegliche Vegetation braucht Wasser. Der überwiegend benötigte Anteil des Wassers wird von den Pflanzen mit den Wurzeln aus dem Boden aufgenommen. Im Boden muss also Wasser zur Verfügung stehen.

Sie werden denken, “Was will er denn, das wissen doch alle!“ Natürlich, wenn im Garten Wasser fehlt, drehen wir den Schlauch an oder wir fördern das Wasser in unserem eigenen Brunnen zutage und wässern den Rasen. Aber wie geht der Rest der Natur außerhalb unseres Gartens mit dem unbestritten stetig sinkenden Grundwasserspiegel um? Geht uns das überhaupt etwas an?

Aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, die Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet aktiv zu fördern. Das bedeutet in erster Linie, den im Gemeindegebiet fallenden Niederschlag auch im Gemeindegebiet zu versickern. Das wäre ein erster Schritt, um den natürlichen Kreislauf des Wassers in der Natur wieder zu schließen.  Warum? Damit der Boden der Vegetation  auch in Zukunft das benötigte Wasser zur Verfügung stellen kann. Wir können uns weitere Untätigkeit nicht leisten und sollten weitere Untätigkeit auch nicht auf fehlende Zuständigkeiten oder fehlendes Personal stützen. Die Zeit läuft und der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich weiter.

Die durchzuführenden Untersuchungen sollen die Quellen, Abflussmengen und Abflusswege des anfallenden Niederschlagswassers aufzeigen. Konzepte für eine nachhaltige Rückhaltung des Niederschlagswassers sollten wissenschaftlich begleitet werden und hierfür sind geeignete Partner aus  der Region zu gewinnen. Die Umsetzung wird selbstverständlich auch Geld kosten und liegt  nicht im Förderbereich der Kommunalrichtlinie. Dennoch ist die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers dadurch vorteilhaft, dass Kosten für die Wasseraufbereitung nicht entstehen.

 Anhand eines Beispiels soll hier aufgezeigt werden, dass häufig schon mit einfachen Mitteln positive Effekte erzielt werden können. Der Dorfteich in Mehrow hat gut sichtbar einen hohen Uferbereich und damit einen sehr tief liegenden Wasserspiegel (das war nicht immer so). Selbst nach höheren Niederschlagsmengen und geringer Verdunstung in den letzten Monaten ist der Wasserstand im Dorfteich nicht angestiegen. Das hängt damit zusammen, dass der Ablauf des Dorfteiches ebenfalls sehr tief liegt, dem niedrigen Grundwasserstand offensichtlich angepasst wurde. Steigt der Grundwasserspiegel im Einzugsgebiet des Dorfteiches durch anhaltende Niederschläge an – dieses Ziel sollte angestrebt werden – wirkt der Teich wie ein Meliorationsgraben. Das ansteigende Grundwasser läuft dem Dorfteich zu und wird sofort über den Ablauf weggeleitet. Läge der Ablauf des Dorfteiches höher, würde dadurch Grundwasserneubildung gefördert werden. Der Wasserspiegel könnte auf einem höheren Niveau stabilisiert werden.

Die Veranstalter des Mehrower Varietés wollen übrigens herausgefunden haben, dass der Mehrower Dorfteich am Standort eines Amphitheaters der römischen Antike entstanden ist und weitere Ausbaggerungen wahrscheinlich die Grundmauern dieses antiken Bauwerkes freilegen werden.

Genug gescherzt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

die hier vorgeschlagenen Lösungen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser stellen nur einen Teilaspekt einer Gesamtlösung zur Grundwasserneubildung dar.  Weitere Aufgabenfelder liegen in der Begrenzung der gewerblichen und privaten Grundwasserentnahme, der Erschließung von Wegen zur Versickerung von geklärtem Abwasser, der Verhinderung der Austrocknung von landwirtschaftlichen Flächen nach der Ernte sowie der Begrenzung bzw. Vermeidung der Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit Bebauung. Sofern die Verwaltung diese Aufgabenbereiche nicht in ihre Tätigkeit einbezieht und auch keine Initiativen aus der Gemeindevertretung Lösungen fordern, werden wir die Lösung mit weiteren Petitionen einfordern.

 Freundliche Grüße

Weniger “Kulturlandschaft” – mehr Raum für Natur!

Petition zur  Förderung des natürlichen Aufwuchses an Wegen

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die Bewirtschaftung – den Schnitt – der an Fuß- und Fahrradwege angrenzenden Grünflächen auf eine maximale Breite von 50 cm zu begrenzen. Ergänzend sind auf „freien“ Grünflächen entlang an Fuß- und Fahrradwegen Hecken anzulegen.

Die Begrenzung der Bewirtschaftung der Grünflächen entlang an Fuß- und Fahrradwegen hätte zur Folge, dass sich Pflanzen aller Art  auf ganz natürliche Weise wieder ansiedeln können.

Eine Vielzahl von Tieren würde dadurch zunehmend Lebensraum zurück erhalten.

Eine Störung des Fuß- und Fahrradverkehrs würde nicht entstehen.

Mit Folgekosten ist nicht zu rechnen.

Auf ganz natürliche Weise könnte somit ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden.

Oder anders herum ausgedrückt, könnte so der Verdrängung von Pflanzen und Tieren durch Bebauung bzw. durch Schaffung von „genormten Kulturlandschaften“ entgegengewirkt werden.

Worauf der Vorschlag gerichtet ist, soll kurz an zwei Beispielen erläutert werden.

1. Vom Ortsteil Eiche nach Blumberg verläuft der Mehrower Weg / Blumberger Weg / Mehrower Landweg. Entlang dieses Weges könnte der Schnitt der angrenzenden Grünflächen mühelos auf maximal 50 cm begrenzt werden. Die bereits vorhandenen Hecken und Bäume könnten im Bereich von „Freiflächen“ zur Unterstützung des natürlichen Aufwuchses durch Ansiedlung geeigneter Heckenpflanzen ergänzt werden.

2. Entlang der Lindenberger Straße / Ahrensfelder Straße verläuft zwischen Ahrensfelde und Lindenberg der Fahrradweg westlich der Fahrbahn. An beiden Seiten des Fahrradweges könnte der Schnitt der angrenzenden Grünflächen auf maximal 50 cm begrenzt werden. In wenigen kurzen Abschnitten befinden sich an der Westseite des Fahrradweges bereits Hecken, die durch Pflanzung auf die gesamte Länge des Fahrradweges erweitert werden sollten. Neben so entstehendem Lebensraum für weitere Pflanzen und Tiere könnte die Winderosion auf den angrenzenden großen Feldflächen verringert und auch den Nutzern des Radweges Schutz vor Wind geboten werden.

Durch eine vorausgehende  Standortuntersuchung könnten die  geeigneten heimischen Heckengehölze bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Paul,

Du wolltest wissen, wie die Sache mit dem Feuerwerksverbot ausgegangen ist?

Ist einfach enttäuschend, die Verwaltung hat den kurzen Weg in die fehlende Zuständigkeit gewählt. Das ist nach der Feuerwerks-VO auch zutreffend. Der längere Weg wären die Möglichkeiten nach dem Recht der Gefahrenabwehr. Darüber wurde der Mantel des Schweigens gedeckt, ist nicht aufgefallen.

Übrigens taumelt der Umweltzustandsbericht auch schon über dem Papierkorb, die Verwaltung hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar dargelegt, dass die Gemeinde für die Erhebung der meisten Umweltdaten nicht zuständig ist. Ist eben der kurze Weg. Die Sache kommt im März zur Beratung in den zuständigen Ausschuss –  unter Aufsicht der Verwaltung.

Du merkst schon, ich bin nicht gerade gut gelaunt, ist halt so.

Ich werde berichten!

PV- Anlagen auf die Dächer!

Petition

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung meines Anliegens voran:

Beschluss:

Zur Sicherung der globalen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland wird die Gemeinde Ahrensfelde in den Bebauungsplänen mit Wirkung ab dem 01.07.2023 verpflichtende Festsetzungen aufnehmen, welche die Voraussetzungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien schaffen. Dies betrifft einerseits die Ausrichtung von Gebäuden, die Gestaltung der Gebäude und die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik Anlagen.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung zu erarbeiten, welche die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses regelt.

Begründung:

Die Gemeinde trägt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz (§ 5 Abs. 1 BauGB). Eine gestalterische Möglichkeit zur Wahrnehmung dieser Verantwortung ergibt sich aus der Festsetzungsbefugnis nach § 9 Abs. 1, Ziff. 23 b BauGB, ergänzend § 2 EEG 2023. Diese Vorschrift aus dem BauGB räumt der Gemeinde das Recht ein, in Bebauungsplänen verpflichtende Anordnungen zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer  Energien und der Schaffung der hierfür nötigen baulichen Voraussetzungen zu treffen.

Der städtebauliche Grund für verpflichtende Anordnungen zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergibt sich, wie bereits ausgeführt, aus der Verantwortung der Kommunen für den globalen Klimaschutz. Die Erzeugung und Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen führt zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen bei der Stromerzeugung aus Basis fossiler Brennstoffe. Das EEG 2023 regelt verbindliche Ziele u. a. für den Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen. Die Umsetzung der Zielstellungen aus dem EEG 2023 kann nur in den Kommunen erfolgen.

Kritiker der hier vorgeschlagenen Lösung wenden regelmäßig ein, dass aus dem Baurecht keine Verpflichtung zum Betreiben der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien hergeleitet werden kann. Daraus wird dann geschlussfolgert, dass entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen nur Kosten und keinen Nutzen bringen und deshalb abzulehnen sind. Praktisch geht jedoch das Risiko, dass eine installierte Photovoltaikanlage nicht betrieben wird, gegen Null. Angesichts steigender Energiepreise und der Laufzeit von Photovoltaik- Anlagen ist die Stromerzeugung zur eigenen Nutzung  kombiniert mit der Möglichkeit zur Netzeinspeisung nicht verbrauchter Energie ein sicherer Weg zur Kostenentlastung.

Andererseits sollten auch von der Verwaltung Wege aufgezeigt werden, wie der Bau und die Bewirtschaftung von PV-Anlagen über kommunale Energieversorger bzw. hierauf spezialisierte Unternehmen umgesetzt werden kann. Die Erarbeitung zielführender Lösungen setzt die hierfür erforderliche Bereitschaft voraus.

Ein Blick nach vorn zeigt, dass in acht Jahren 80 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren, treibhausgas-neutralen Quellen bereitgestellt werden muss (§2 EEG 2023). Diese Zielsetzung sollte ohne weiteren Flächenverbrauch angestrebt werden. Das bedeutet, bei weiterer Bebauung von Flächen diese gleichzeitig zur Stromerzeugung zu nutzen.

Freundliche Grüße

13. Februar 2023

Umweltdaten müssen zukünftig Grundlage für Entscheidungen der Gemeinde werden

Petition „Umweltzustandsbericht“

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, in regelmäßigen Abständen einen Umweltzustandsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Der Umweltzustandsbericht soll auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen die Teilbereiche Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Natur (Baumbestand, Wald, Brachland und Artenvielfalt in Flora und Fauna), Landwirtschaft, Siedlungsraum (Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen), Luft, Lärm und Licht umfassen. Bei der Beschreibung des Ist- Zustandes ist jeweils auf zentrale Vorgaben der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland Bezug zu nehmen, beispielsweise zu den Zielstellungen des Landverbrauches, dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in der Landwirtschaft, den Vorgaben zur Unterschutzstellung von Flächen zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur alternativen Energieerzeugung, zur Reduzierung von Lärm usw.. Der Umweltzustandsbericht soll die zum Schutz von Umwelt und Klima erforderlichen Maßnahmen aufzeigen.

Begründung:

Die Gemeinde Ahrensfelde muss im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt sorgen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe setzt eine regelmäßige Erfassung des Zustandes unserer Umwelt auf Basis der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen voraus. Hierbei kann es auch erforderlich werden, dass weitere Daten durch Messung erhoben werden müssen. Erst die Kenntnis des Zustandes unserer Umwelt macht es der Gemeinde möglich, die vor uns stehenden Aufgaben konkret zu bestimmen, Lösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu planen und wirtschaftlich abzusichern. Große Bedeutung kommt auch der Veröffentlichung des Umweltzustandsberichtes zu.

Die Bezeichnung Umweltzustandsbericht dient einerseits der Abgrenzung zu Umweltberichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, andererseits soll die Zustandsbeschreibung hervorgehoben werden.

Sofern der Umweltzustandsbericht mehrfach fortgeschrieben wurde, können Aussagen zu Tendenzen abgeleitet werden. Denkbar ist auch eine Erweiterung oder Veränderung der zu betrachtenden Größen.

Die Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ist auf diejenigen zu beschränken, welche in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Bei Handlungsbedarf außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde sind die zuständigen Behörden zu unterrichten und zum Handeln aufzufordern.

Freundliche Grüße

Hallo Paul,

Hier ist mein erster Vorschlag für das Jahr 2023:

An die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde

Lindenberger Straße 1

16356 Ahrensfelde

Petition

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

ich bitte Sie, mein nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stelle ich der Begründung meines Anliegens voran:

Beschluss

Im Gemeindegebiet der Gemeinde Ahrensfelde ist mit sofortiger Wirkung das Zünden von Feuerwerkskörpern aller Art im Freien untersagt. Dieses Verbot gilt ab sofort für alle Tage eines jeden Jahres, auch für Silvester. Genehmigungen für privates oder öffentliches Feuerwerk werden nicht mehr erteilt.

Sie werden denken, das geht ja überhaupt gar nicht! Aber legen Sie das Blatt nicht gleich aus der Hand, lesen Sie doch erst mal weiter.

Über Sinn und Unsinn von Feuerwerk wurde schon ausreichend gestritten und argumentiert und es sprechen mittlerweile mehr Argumente gegen das Feuerwerk als dafür. Wer will aber schon gerne darüber bestimmen, andere Menschen zu beschränken, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben?

Aber: Haben Sie eine Vorstellung davon, wie der Hund Ihres linken Nachbarn leidet, wenn Ihr rechter Nachbar anlässlich seines 50. Geburtstages ein Feuerwerk in seinem Garten zündet? Natürlich genehmigt. Die Nachbarin übrigens leidet dann ebenso. Oder haben Sie schon mal gesehen, wie eine Amsel aus einem Baum einfach so herausfällt, wenn eine Silvestergesellschaft gegen Mitternacht auf dem nahegelegenen Parkplatz den ersten Böller zündet? Und wie die Amsel dann völlig verstört und verwirrt davonflattert, gegen eine Hauswand prallt und mit gebrochenem Genick zu Boden fällt? Würden Sie das Futterhäuschen Ihres Nachbarn, in dem zwei Blaumeisen gerade Sonnenblumenkerne picken, in Vorfreude auf den Jahreswechsel mit einem Knaller bewerfen? Natürlich nicht. Aber was macht das für einen Unterschied, einen Böller einfach so in die Landschaft zu werfen, vor die nächste Hecke oder anders wohin? Irgendwo in der Nähe muss sich die Blaumeise verstecken, weil sie auch am Tag nach Silvester Hunger hat. Das Futterhäuschen mit den Sonnenblumenkernen ist jeden Tag ihr Ziel. Der Unterschied ist nur: Sie haben die Blaumeise, die sich versteckt hält, nicht gesehen. Wissen Sie, ob die Blaumeise Ihren Freudenausbruch zum Jahreswechsel  überlebt hat?

Sie werden jetzt denken, was soll der Unsinn, ich knalle schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Gegend herum. Das ist auch sehr vernünftig.

Und dennoch: Haben Sie eine Vorstellung davon, wie viele Menschen mit Atemwegserkrankungen an den Tagen um Silvester besonders leiden? Oder wie viele Menschen einfach nur Angst haben vor dem Höllenlärm? Haben Sie eine Ahnung davon, wieviel Feinstaub und CO2 in der Silvesternacht in die Luft geschleudert werden, einfach so aus Lebensfreude? Alle Welt kämpft um die Verringerung von Feinstaub- und CO2– Emissionen, in allen Parteiprogrammen kann man darüber etwas lesen und auch in der Neujahrsbotschaft im Amtsblatt. Und an einem Tag im Jahr vergessen wir das alles?

Sie werden jetzt vielleicht denken, ja, aber… Was sollen meine Nachbarn, Kollegen und Jugendfreunde aus dem Sportverein denken, wenn sie mitbekommen, dass ich mich für ein Feuerwerksverbot einsetze? „Na Wolfgang, halt mal die Bälle flach, nun sei mal nicht so streng mit uns, da haben wir doch  schon ganz andere Sachen geschaukelt.“ Und da ist noch was: Es könnte in der Zukunft möglicherweise, nein, ganz sicher Wählerstimmen kosten, wenn Nachbarn und Freunde herausfinden, dass ich für ein Verbot …, nein, das geht überhaupt nicht.

Und an dieser Stelle will ich Folgendes vorschlagen: Sprechen Sie in der Gemeindevertretung mal ganz in Ruhe über Sinn und Unsinn von Feuerwerk, und wenn alle Gemeindevertreter dem Beschluss zustimmen, würde keiner Fraktion – sollte es einen Zusammenhang zwischen Abstimmungsverhalten und Wählerstimmen bei der nächsten Wahl zur Gemeindevertretung geben – ein Nachteil entstehen, weil alle Gemeindevertreter  – also einstimmig das Ende des Feuerwerks beschlossen hätten. Stellen Sie sich das einmal vor, und es ist überhaupt nicht kompliziert oder unlösbar.

Und stellen Sie sich auch noch vor: Sie hören am 1. Januar 2024 beim Frühstück in den  Nachrichten vom RBB, was die Feuerwehr in der Silvesternacht alles leisten musste und was so passiert ist: Soundso viele Einsätze wegen Bränden und Unfällen, sieben abgerissene Finger, ein Ohr fehlt und eine ganze Hand.  Und sie lehnen sich zurück und denken: Kein einziger Vorfall in unserer Gemeinde. Und wie schön war das, als  die Nachbarn  sich Mitternacht auf der Straße getroffen haben, um mit einem Gläschen Sekt anzustoßen. Stellen Sie sich vor: dann stimmte die Frau Ihres linken Nachbarn ein Lied an, zwei  weitere Nachbarinnen stellten sich zu ihr und sie sangen gemeinsam “ I have a dream, a song to sing“. Am Morgen hing  kein Raketenleitwerk aus Ihrer Dachrinne heraus, es lagen nicht die zerplatzten Papphülsen in ihrem Garten und auch nicht die Tausend kleinen Foliensternchen und – Herzen auf der Wiese Ihres Vorgartens. Einfach herrlich. Stellen Sie sich das einmal vor, und Sie haben das bewirkt. Und Ihren Nachbarn wird es nicht anders als Ihnen gehen.

Und als es so still war, hätte man meinen können, die Engelschöre zu hören. Vielleicht waren es auch die Nachbarn aus Mehrow. Schon vor mehr als zweitausend Jahren hörten Maria und Josef, nachdem ihr Kind geboren war, die Engelschöre. So wird es in den Liedern besungen. Und schon Maria und Josef beugten sich schützend über ihr Kind und sorgten sich um die Tiere im Stall. Auch wenn es nicht überliefert ist, so ist es dennoch sicher, dass Josef zum Neuen Jahr nicht vor den Stall trat, um Raketen und Böller abzufeuern. Er war ganz sicher mit Freude und auch mit Sorge um die Seinen erfüllt.

Tagesordnungspunkt 7

„Beratung zur Umgestaltung des Rathausplatzes – Vorstellung des Konzeptes durch das Büro Naturgarten Potsdam“ 

Die beauftragte Landschaftsarchitektin Frau Froese-Genz stellte das Konzept zur Umgestaltung des Rathausplatzes am 28. November 2022 in der Ortsbeiratssitzung Ahrensfelde vor. Das Konzept entwickelte sie nach den Vorgaben des Ortsbeirates Ahrensfelde zur Nutzung des Rathausplatzes.

Aus urheberrechtlichen Gründen kann die von der Architektin vorgestellte Skizze hier nicht veröffentlicht werden. Jedoch lässt sich die vorgestellte Lösung zur Umgestaltung mit einem Satz beschreiben:

Es sollen vier Streifen „Schotterwiese“ – jeweils zwei Meter breit – quer über den Rathausplatz verlegt werden.

Die Architektin erläuterte, dass die vorgeschlagene Blühwiese wegen der Trockenheit nicht so üppig wachsen werde, zweimal im Jahr gemäht werden sollte und die Flächen auch wie bisher befahren  bzw. mit einem Festzelt überbaut werden können.

Das ist schon alles.

In einem Nebensatz merkte die Architektin noch an, dass es sinnvoll sei, entlang der Rathausfassade Bäume zu pflanzen, damit diese sich im Sommer nicht so stark aufheizen kann.

Hier griff der Ortsvorsteher konsequent ein – solche Überlegungen seien nicht beauftragt gewesen. Dafür gäbe es gute Gründe. Die Feuerwehr könne nämlich mit der Drehleiter nicht das Dach des Rathauses erreichen, wenn Bäume im Wege stünden. Das sei mit den Wehrleitern alles schon durchgesprochen. Im Übrigen würde es mindestens 20 Jahre dauern, bis die gepflanzten Bäume Schatten spenden würden. Bäume sind somit unnütz. Und im Jahr 2025 wird Platz für ein Festzelt 20m mal 40m benötigt, 5000 Ahrensfelder:innen wollen dann feiern.

Der Gestaltungsvorschlag von Frau Froese-Genz – das kam in den Wortmeldungen und Nachfragen der Ortsbeiräte zum Ausdruck – fand mehrheitlich Zustimmung. Ein junger Mann lediglich wandte ein, dass es im Sommer auf dem Rathausplatz so unerträglich heiß sei, dass man sich dort nicht aufhalten könne. Schon deshalb wären Bäume wichtig. Dieser Einwand wurde mühelos übergangen.

Die Zuschauer auf den Gästeplätzen hatten kein Rederecht.

Und auch das gehört noch zum Thema: 

 Der Ortsvorsteher hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass es auf dem Weihnachtsmarkt, so wie geplant, ein Feuerwerk geben wird. Trotz unfairer Gegenargumente. Alle Erwägungen zum Schutz von Natur und Umwelt wie auch die Erinnerung  an den christlichen Weihnachtsgedanken werden das Feuerwerk nicht verhindern. Das Volk wünscht ein Feuerwerk.

Ich habe in der Nacht nach der Sitzung sehr schlecht geschlafen. Immer musste ich mir vorstellen, was Paul zu diesem Ergebnis sagen wird. Und er wird mich fragen, wieso ich zu diesem ganzen Schwachsinn geschwiegen habe. Und ich werde antworten müssen, ich hatte kein Rederecht – so sind die regeln. Und er wird mir vorhalten, dass es darauf wohl nicht ankommt, es ginge um seine Zukunft, nicht um meine.

Ja.

Anmerkung:

Zwei der geplanten Schotterstreifen liegen bereits auf dem Rathausplatz. In den letzten 10 Jahren wollte sich dort jedoch kein „Grün“ ansiedeln. Warum eigentlich nicht?

Tagesordnungspunkt 9

Im Ortsteilzentrum Ahrensfelde wird am Montag – nach Umstellung auf die Sommerzeit – genau nach einem Jahr erneut das Thema Gestaltung des Rathausplatzes aufgerufen. Die für die Zuschauer bereitgestellten Stühle sind alle besetzt.

Der Ortsvorsteher erläutert kurz das alternativlose Nutzungskonzept des Rathausplatzes. Dieser sei, so wie er gestaltet wurde, nicht besonders schön, würde aber genau so gebraucht als Parkplatz für Seniorenveranstaltungen, für den Weihnachtsmarkt, für Großveranstaltungen, für das „Mammamobil“ und die Feuerwehr.

Als Erster erhielt ein junger Mann, so um die zwanzig, aus der vorderen Zuschauerreihe das Wort.

Er bedankte sich und sprach absolut ruhig und sachlich darüber, dass auch wir in Ahrensfelde bei der Nutzung der Gemeindeflächen zu anderen Lösungen finden müssen, deren Notwendigkeit dem Einzelnen häufig gar nicht bewusst ist. Alte Muster dominieren: Die Räume im Rathaus heizen sich im Sommer auf  – wir bauen einfach eine Klimaanlage ein, der Strom kommt aus der Steckdose: oder, es regnet lange nicht- wir drehen den Wasserhahn auf und gießen unseren Rasen. Ein wenig provokant fügt er mit Blick auf die Mitglieder des Ortsbeirates hinzu, dass es seine Generation  sei, die am längsten von den Klimaveränderungen und deren Folgen betroffen sei.

Unruhe entsteht bei den Ortsbeiräten und einigen Zuschauern.

Dann fährt der junge Mann fort, dass wir Lösungen finden müssen, wie das Wasser, das wir aus dem Boden entnehmen, dort wieder hineinkommt und das CO2, das wir in die Atmosphäre entsorgen, dort wieder herauskommt. Jeder Autofahrer weiß: wenn der Tank leer ist, muss Benzin nachgefüllt werden. Wasser kommt aus dem Wasserhahn. Aber das Grundwasser ist begrenzt.

Wenn im Raum die Konzentration an CO2  zu hoch wird, lüften wir. Die Atmosphäre können wir jedoch nicht lüften.

 Der Ortsvorsteher unterbricht den jungen Mann. Das wissen hier alle im Raum, das sei nichts Neues und derartige Ausführungen würden auch viel zu weit führen. Das sei jetzt genug und im Übrigen: wenn der Einreicher der Petition vor einem Jahr in die Sitzung des Ortsbeirates gekommen wäre, als das Thema schon einmal auf der Tagesordnung stand, hätte die Sache lange erledigt sein können.

Der junge Mann wartet geduldig das Ende der Ausführungen des Ortsvorstehers ab und bittet, nun fortfahren zu dürfen.

Praktisch ginge es ihm darum, Bäume auf dem Rathausplatz zu pflanzen, damit dieser sich nicht im Sommer so unerträglich aufheizt.  Das Wasser zum Gießen könne man aus der Dachentwässerung von Ortsteilzentrum und Rathaus in einem Teich speichern. Die Bäume würden dann auch das Aufheizen des Rathauses durch ihren Schatten reduzieren.

Der Rathausplatz müsse nicht als Parkplatz genutzt werden, an den Rathausbereich angrenzend stehen insgesamt 80 Parkplätze zur Verfügung. Es sei auch nicht angemessen, den Rathausplatz ein ganzes Jahr dafür freizuhalten, dass an drei Tagen der Weihnachtsmarkt durchgeführt werden kann.

Zwei Zollstöcke werden ausgeklappt, um das Verhältnis von 3 Tagen zu 362 Tagen anschaulich zu machen.

Der Ortsvorsteher ergreift das Wort. Gleichzeitig gibt es viele Wortmeldungen bei  Zuschauern und Ortsbeiräten. Der Ortsvorsteher stellt nochmals den Zusammenhang von Gestaltung und Nutzungskonzept des Rathausplatzes dar. Dann erhält aus dem Zuschauerbereich die Koordinatorin für Seniorenarbeit das Wort. Sie ist empört. Der junge Mann wisse überhaupt nicht, welche Bedeutung die Arbeit mit Senioren in der Gemeinde habe, mehr als 4000 Senioren lebten in der Gemeinde, von denen mehr als 1000 an Veranstaltungen in Ahrensfelde teilnehmen. Alle haben lange genug unter Corona gelitten und brauchen dringend die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen. Das  könne jetzt nicht einfach kaputt gemacht werden.

Dann erhält eine Ortsbeirätin, ebenfalls Koordinatorin für Seniorenarbeit, das Wort. Auch sie ist empört. Der junge Mann wisse gar nicht, wie viel Arbeit in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren stecke.  Es seien 45 Veranstaltungen im Jahr mit durchschnittlich 60, manchmal sogar 100 Teilnehmern. Um teilnehmen zu können, müssen die Senioren die Möglichkeit haben, auf dem Rathausplatz zu parken, viele kommen auch als Fahrgemeinschaften oder mit dem Rollator.

Hier prallen offensichtlich die Interessen von Generationen aufeinander, sie werde jedoch alles daran setzen, dass die Seniorenarbeit nicht zerstört wird.

Der Ortsvorsteher beschwichtigt, er sehe hier in erster Linie keinen Generationenkonflikt, es  müsse ein Ausgleich hergestellt werden. Auch habe man schon vor einem Jahr beschlossen, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, einen Vorschlag für die Gestaltung zu erarbeiten, der alle Bedürfnisse zur Nutzung des Platzes berücksichtigt.

Dann erhält wieder eine Ortsbeirätin das Wort. Sie sei Mutter von vier Kindern und Oma eines Enkels, sie interessiere sich sehr wohl für die Belange der Zukunft. Sie hätte jedoch noch immer nicht verstanden, aus welchen Motiven heraus der junge Mann nun den Rathausplatz von Ahrensfelde auf  den Kopf stellen will. Möglicherweise musste ein Thema für eine Diplomarbeit im Rahmen des Studiums gefunden werden  und  ginge es etwa nur darum, das Ergebnis der Arbeit durchzusetzen?

Der junge Mann erhält noch einmal das Wort für eine Erwiderung und er erinnert daran, dass sein Vorschlag aus dem Jahr 2020 dadurch veranlasst war, dass wegen der hohen Temperaturen in den Räumen des Rathauses während der Sommerzeit eine Klimaanlage eingebaut werden solle. Sein Alternativvorschlag zielte darauf ab, durch Pflanzung von Bäumen die Sonneneinstrahlung auf die Rathausfassade und die Aufheizung des Rathausplatzes zu verringern. Und wenn  der Einbau einer Klimaanlage nun schon beschlossen sei, müsste der erforderliche Strom dann durch PV-Anlagen erzeugt werden, weil das Erfordernis zur Kühlung und die Möglichkeit zur Stromerzeugung gleichzeitig bestehen.

Dann erhält wieder ein Zuschauer das Wort. Er wirkt ziemlich wütend und hält seinen Vorrednerinnen entgegen, dass sie nicht einmal gelesen haben, was von dem jungen Mann vorgeschlagen wurde. Es gäbe hier keinen Generationenkonflikt und niemand wolle die Arbeit mit Senioren behindern oder abschaffen. Wenn also zu den Veranstaltungen durchschnittlich 60 Personen kommen, sollten 80 vorhandene Parkplätze im Randbereich des Rathausplatzes und des Ortsteilzentrums ausreichend sein.

Im Übrigen sei es auch nicht hilfreich, weitere 30 Jahre abzuwarten, wenn man bedenkt, wieviel Zeit ein Baum für sein Wachstum braucht

Anschließend spricht die Vertreterin einer Bürgerinitiative darüber, wie schade es ist, dass der Ahrensfelder Rathausplatz niemanden zum Verweilen einlädt, weil er kahl und öd ist. Es gäbe so viele Orte, auf deren Plätzen sich Menschen gern aufhalten und wohl fühlen. Dies auch für Ahrensfelde zu erreichen, sei ihr Ziel. Es gehe nicht darum, gegeneinander zu arbeiten, sondern etwas zu erreichen, was allen nützt.

Es folgen weitere Wortmeldungen. Ein Ortsbeirat spricht darüber, dass er mit seinem Kind häufig den Spielplatz am Rathausplatz nutzt. Im Sommer sei das aber nicht mehr möglich, weil sich auch der Spielplatz unerträglich aufheizt.

Der Vertreter der Verwaltung erklärt, dass bereits Geld in den Haushalt eingestellt worden sei für die Erarbeitung eines Gestaltungsvorschlages durch ein Ingenieurbüro. Nach Ausschreibung könne ein Auftrag ausgelöst werden.

Die junge Frau, die zum Schluss spricht, stellt sich als Enkelin einer allseits bekannten Einwohnerin von Ahrensfelde vor. Sie setzt sich dafür ein, im Ergebnis einer Untersuchung Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die alle Nutzungsinteressen berücksichtigen und gleichzeitig Natur stärker als Gestaltungsmittel in den Vordergrund rücken.

Fazit:

Der Ortsbeirat wird sich bemühen, ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Gestaltungsvorschlages für den Rathausplatz zu beauftragen.

Anmerkung:

In der Ortsbeiratssitzung vom 22.03.2021 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Gestaltungsvorschlages für den Rathausplatz zu beauftragen. Hierzu sollten Funktionsbereiche und Nutzungsprioritäten vorgegeben werden. Seither ist ein Jahr vergangen.