Umweltdaten müssen zukünftig Grundlage für Entscheidungen der Gemeinde werden

Petition „Umweltzustandsbericht“

Sehr geehrte Frau Hübner,

sehr geehrte Gemeindevertreterin,

sehr geehrter Gemeindevertreter,

wir bitten Sie, unser nachfolgend formuliertes Anliegen in der Gemeindevertretung zu beraten und darüber zu beschließen. Den Textvorschlag für einen Beschluss stellen wir der Begründung unseres Anliegens voran:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, in regelmäßigen Abständen einen Umweltzustandsbericht zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Der Umweltzustandsbericht soll auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen die Teilbereiche Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Natur (Baumbestand, Wald, Brachland und Artenvielfalt in Flora und Fauna), Landwirtschaft, Siedlungsraum (Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen), Luft, Lärm und Licht umfassen. Bei der Beschreibung des Ist- Zustandes ist jeweils auf zentrale Vorgaben der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland Bezug zu nehmen, beispielsweise zu den Zielstellungen des Landverbrauches, dem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in der Landwirtschaft, den Vorgaben zur Unterschutzstellung von Flächen zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur alternativen Energieerzeugung, zur Reduzierung von Lärm usw.. Der Umweltzustandsbericht soll die zum Schutz von Umwelt und Klima erforderlichen Maßnahmen aufzeigen.

Begründung:

Die Gemeinde Ahrensfelde muss im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt sorgen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe setzt eine regelmäßige Erfassung des Zustandes unserer Umwelt auf Basis der zur Verfügung stehenden Umweltdaten und Umweltinformationen voraus. Hierbei kann es auch erforderlich werden, dass weitere Daten durch Messung erhoben werden müssen. Erst die Kenntnis des Zustandes unserer Umwelt macht es der Gemeinde möglich, die vor uns stehenden Aufgaben konkret zu bestimmen, Lösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu planen und wirtschaftlich abzusichern. Große Bedeutung kommt auch der Veröffentlichung des Umweltzustandsberichtes zu.

Die Bezeichnung Umweltzustandsbericht dient einerseits der Abgrenzung zu Umweltberichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, andererseits soll die Zustandsbeschreibung hervorgehoben werden.

Sofern der Umweltzustandsbericht mehrfach fortgeschrieben wurde, können Aussagen zu Tendenzen abgeleitet werden. Denkbar ist auch eine Erweiterung oder Veränderung der zu betrachtenden Größen.

Die Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ist auf diejenigen zu beschränken, welche in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Bei Handlungsbedarf außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde sind die zuständigen Behörden zu unterrichten und zum Handeln aufzufordern.

Freundliche Grüße