Die Gemeinde hat geantwortet:

Kurz nachdem mir die in Lappland auf einer wissenschaftlichen Konferenz gestellte Frage zuging (siehe der vorangegangene Beitrag), hat die Gemeinde geantwortet. Ich werde nachfolgend einen Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2023 zur Verfügung stellen. Die Niederschrift kann im „Ratsinformationssystem“ der Gemeinde Ahrensfelde nachgelesen werden.

Was hat nun die Gemeinde geantwortet?

Sie wird – zumindest derzeit – nicht Teil der Lösung sein.

„zu 17 Behandlung einer Bürgerpetition vom 10.05.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde – Förderung der Grundwasserneubildung im Gemeindegebiet PE-2023/2760

Herr Seiler verlässt kurzzeitig den Saal und ist deshalb während der Abstimmung nicht anwesend. Herr Schwarz berichtet von einer im Bauausschuss gezeigten Präsentation, welche baulichen Investitionsmaßnahmen seit 2018 in der Gemeinde vorgenommen wurden. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht. In der Gemeinde wird ein umfassendes Regenwassermanagement betrieben. Der Niederschlag wird entweder in Rigolen-Systeme oder in Gräben und Gewässer II. Ordnung abgeleitet, jedoch nicht in die Kanalisation. Frau Schenderlein hat Interesse an der Präsentation und bittet, diese auch den anderen Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Verfügung zu stellen. Die Versendung der Präsentation per E-Mail sichert Herr Schwarz zu. Frau Hübner bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Abstimmung, ob sie der Empfehlung des Bauausschusses folgen und ebenfalls keinen weiteren Handlungsbedarf sehen.

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stellt fest, dass es bezüglich der Grundwasserförderung im Gemeindegebiet Ahrensfelde keinen Handlungsbedarf“

Abstimmung: anwesend 18, ja 17, 1 Enthaltung

„zu 18 Behandlung einer Bürgerpetition vom 25.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde – Einsatz weiterer mobiler Wassertanks PE-2023/3029

Herr Schwarz fasst zusammen, welche Idee Herr Hübner mit seinem Antrag verfolgt. Es sollen Wassertanks auf Paletten mittels Hänger durch das Gemeindegebiet gefahren werden, um die Versorgung der zum Teil abseits gelegenen gemeindlichen Bäume abzusichern. Auch sollte, laut Herrn Hübner, die Priorität der Gemeinde grundsätzlich auf dem Gießen und nicht dem Mähen von Grünflächen liegen. Die Gemeinde verfügt über 1.000 Liter-Behälter mit Pumpe, die pro Tag drei bis vier Mal befüllt werden können, um die jungen Ansatzbäume während der Hitzeperioden zu bewässern. Insgesamt gab es im Jahr 2022 elf und im Jahr 2023 sieben Tageseinsätze. Bei ausgewachsenen Bäumen ist eine solche Maßnahme sinnlos und auch personell nicht umsetzbar. Die bisher verwendeten Gießsäcke bei Jungbäumen sind fachlich umstritten, da es oft zu Fäulnisbildung, Pilzbefall und anderen Krankheiten kommt. Von mit der Ansatzpflege beauftragten Firmen wird die Gewährleistung abgelehnt, wenn Gießsäcke zum Einsatz kommen. Aus Sicht des Grünflächenamtes und des Bauhofes besteht keine Notwendigkeit, mehr Equipment anzuschaffen. Des Weiteren ist die Verwaltung personell nicht in der Lage, die gewünschte Maßnahme bei ausgewachsenen Bäumen zu gewährleisten. Frau Hübner bittet die Verwaltung, diese Aspekte auch gegenüber den Baumpaten zu erklären. Sie bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Abstimmung, ob den von Herrn Schwarz vorgetragenen Argumenten gefolgt werden soll, dass a) keine Notwendigkeit besteht und b) kein Personal zum Gießen aus weiteren mobilen Wassertanks vorhanden ist.

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde sieht keine Notwendigkeit und es als personell nicht umsetzbar an, ein weiteres Fahrzeug als mobilen Wassertank zum Gießen von Bäumen im Gemeindegebiet zum Einsatz zu bringen bzw. hierfür ein Fahrzeug auszurüsten.“

Abstimmung: anwesend 19, 18 ja, 1 Enthaltung

„zu 19 Behandlung einer Bürgerpetition vom 25.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde – Übernahme der Aufgaben des Klimaanpassungsmanagers durch eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe PE-2023/3030

Frau Hübner bittet Herr Knop, aus personalrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen. Das Bundesprogramm sah für das Projekt einen Zeitraum über sieben Jahre vor. Es war eine Ingenieurstelle (E10) mit einem Personaleinsatz von 40 Wochenstunden, den Kosten für das Equipment und die Umsetzung geplant, so Herr Knop. Sinn und Zweck eines Klimamanagers ist die Erstellung eines umsetzbaren Konzeptes. Die Übernahme der Aufgaben durch Ehrenamtliche hält er für nicht leistbar, da es sich um keine studierte Fachkraft handelt, trotzdem Kosten verursacht werden für die Anschaffung von Literatur und Materialien sowie Fortbildungen notwendig sind. Die Handlungsempfehlungen müssen umgesetzt werden, Begleitung und Kontrolle durch die Verwaltung wären nötig. Er hält den Antrag für nicht umsetzbar. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein Enthaltung ausgeschlossen 18 17 0 1 0 Abstimmungsergebnis anwesend ja nein Enthaltung ausgeschlossen 19 18 0 1 0 Seite: 20/22 Herr Schwarz stimmt Herrn Knop zu und sagt, eine beratende Tätigkeit, von der die Petition ausgeht, war im Fördermittelantrag nicht enthalten. Quantitative und qualitative Anforderungen an den/die Klimaanpassungsmanager/in übersteigt das ehrenamtlich Leistbare. Frau Hübner bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Abstimmung zum Umgang mit dem Antrag.

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Aufgabenbereich des Klimaanpassungsmanagers, soweit dessen Aufgabe in einer beratenden Tätigkeit besteht, an eine ehrenamtlich tätige Arbeitsgruppe zu übertragen. Im Amtsblatt der Gemeinde ist ein entsprechender Aufruf an die Einwohner der Gemeinde zu richten, um Interessierte für eine solche Arbeitsgruppe zu gewinnen.“

Abstimmung: anwesend 19, nein 19

„zu 20 Behandlung einer Bürgerpetition vom 25.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde – Pflanzung von Bäumen im Gemeindegebiet PE-2023/3031

Im Mai 2021 gab es bereits einen Fraktionsantrag, erinnert Herr Schwarz. Die Gemeinde sollte sich verpflichten, 100 Bäume zu pflanzen. Der Antrag wurde seinerzeit ausführlich diskutiert und die Voraussetzungen erörtert. In der Praxis stellte sich heraus, dass die Gemeinde es lediglich schafft, 30 bis 40 Bäume pro Jahr auf öffentlichem Land zu pflanzen. Um die Anzahl zu erhöhen und die Möglichkeit zu schaffen, Pflanzungen auch auf privaten Grundstücken zu ermöglichen, wurde ein weiterer Antrag zur Pflanzung von Geburtsbäumen eingereicht. Die Richtlinie gilt seit Februar 2022, jeder kann auf seinem Privatgelände einen Baum zur Geburt seines Kindes pflanzen. Herr Schwarz führt auf, welche Pflanzungen seit 2018 in der Gemeinde vorgenommen wurden.

2018 – 62 Bäume, Kosten ca. 55.000 €

2019 – 26 Bäume, Kosten ca. 25.000 €

2020 – 48 Bäume, Kosten ca. 40.300 €

2021 – 24 Bäume und 110 m Hecken, Kosten ca. 21.000 €

2022 – 31 Bäume und 6.000 Setzlinge (am Sportplatz als Aufforstungsmaßnahme), 18.000 €

2023 – bis jetzt 35 Bäume, 50 Sträucher und 20 m Hecken, Kosten ca. 24.000 €

2024 – geplant sind 50 Hochstämme (z.T. aus Ausgleichsmaßnahmen des Kaufparks Eiche)

Es ist zu erkennen, dass die Vorgabe von 30 bis 40 Bäumen/Hecken pro Jahr durch die Gemeinde erfüllbar ist. Frau Tietz berichtet, dass der Ortsbeirat auch Aktivitäten entwickelte. Heute gab es ein Treffen mit dem Landesbetrieb wegen der Eichner Chaussee, dort sollte die Allee fortgeführt werden. Neue Bäume zu pflanzen ist unter Umständen nicht so einfach, da sich Abstandsflächen änderten. Zwischenzeitlich wurden illegal Bäume auf dem Gebiet des Landesbetriebes gepflanzt, die wieder entfernt werden müssen. Zunächst muss er prüfen, ob eine zusätzliche Fläche aufgeforstet werden kann. Dafür ist eine Kontaktaufnahme mit den Bauern notwendig . Sie schlägt vor, dem Petenten in einem Antwortschreiben als Anregung zur Kommunikation mitzuteilen, er möge bitte Kontakt mit der Verwaltung, ortsansässigen Gremien (wie dem Ortsbeirat) und der Ortsvorsteherin aufnehmen, um zu erfahren, welche Möglichkeiten der Umsetzung es gibt. Natürlich erfolgen Baumpflanzungen dort, wo Platz ist. Frau Laqua bestätigt, dass auch in Blumberg immer geschaut wird, wo Pflanzungen möglich sind. Sie schlägt vor, beim von allen gewünschten Ausbau von Rad-/Wanderwegen parallel nach Bepflanzungsmöglichkeiten zu schauen. Gerade an Radwegen ist vermehrt zu prüfen, ob eine Heckenpflanzung vorgenommen werden kann, meint Frau Schenderlein. Sie bieten einen wunderbaren Wind- und Staubschutz, insbesondere für Radfahrer. Gerade dieser stürmische Sommer zeigte, wie schnell ein Baum umfallen kann. Ihrer Meinung nach sind Hecken dort die bessere Wahl als Hochstämme. Frau Tietz sieht es ebenfalls als sinnvoll an für einen nötigen Luftaustausch, Heckenpflanzungen vorzunehmen. Frau Hübner fragt die Mitglieder der Gemeindevertretung, ob die Petition in weiteren Ausschüssen beraten werden soll oder ob die von der Gemeinde unternommenen Maßnahmen als ausreichend angesehen werden. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die jährlichen Maßnahmen in Ahrensfelde völlig ausreichend sind.

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, in den Jahren 2024 und 2025 auf dem Begleitgrün an Wegen und Straßen im Gemeindegebiet, an Parkflächen sowie an öffentlichen Plätzen Bäume zu pflanzen, um den teilweise sehr lückenhaften Baumbestand zu ergänzen. Ziel ist es, die bezeichneten Flächen vollständig zur Baumpflanzung zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzahl der Bäume und die Kosten für Pflanzung und nachfolgende Pflege zu ermitteln.“

Abstimmung: anwesend 19, 19 nein