Neuigkeiten aus der Nachbarschaft

Im Informationsblatt der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf „Das Doppeldorf“ war in der Ausgabe 5.2021 folgendes zu lesen:

„ Förderrichtlinie Baum und Strauch

Unsere Gemeinde ist geprägt durch ihre Naturnähe und ihren Baumreichtum. Dabei leisten hochwertige und klimaangepasste Baumbestände einen wichtigen Beitrag zum Klima und erhöhen so unsere Lebensqualität. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung am 25.03.2021 die „Richtlinie Zur Förderung der Anpflanzung von ðkologisch wertvollen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf privaten Grundstücksflächen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf”, kurz:

Förderrichtlinie Baum und Strauch”, beschlossen. Somit sollen positive Anreize geschaffen werden, um die Anplanzung von Bäumen und Hecken auf nicht kommunalen Grundstücken  zu fördern und den konsequenten Umbau des Grüns und klimaangepasste Neuanpflanzung zu unterstützen.

Somit können alle Eigentümer/innen Sowie Erbbau- und Nießbrauchsberechtigte einen Förderantrag für Anpflanzungen auf ihren Grundstücken im Gemeindegebiet stellen, wenn sie der ökologischen Gestaltung von Gärten und Grünflächen dienen. Die Gemeinde gibt dazu eine abschließende Liste mit Pflanzen vor, die gefördert werden können. Dabei handelt es sich um die Anlage 1 zur Förderrichtlinie. Diese beinhaltet Bäume wie die Blutbuche, der Bienenbaum und die Wildbirne sowie Hecken wie die Hainbuche, Schwarzer Holunder und Weißdorn. Das Besondere daran ist, dass es sich bei der Liste um eine auf den Nährstoffgehalt und Wasserbedarf angepasste Auswahl handelt. Diese Pflanzen haben eine lange Lebenserwartung und tragen dazu bei den natürlichen Wasserhaushalt zu stabilisieren und neues Grundwasser zu bilden. Sie gestalten somit unsere Gemeinde ökologisch und klimafreundlich und erhalten die Artenvielfalt.

Es können Zuschüsse von 25 % je Pflanze oder sogar 35 % bei der Wahl des, „Baumes des Jahres” gewährt werden. Die Förderung ist auf 1.000 EUR je Antragsteller/-in und Kalenderjahr begrenzt. Auskünfte zum Baum des Jahres und zu den detailierten Förderbedingungen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.doppeldorf.de oder bei unserem Mitarbeiter für Naturschutz und Grünflächen, Herrn Lehmann …“