Eine Frage aus Lappland
Paul hat mich letzte Woche angerufen und gefragt, wie die Sache mit dem Klimaplan weiter gegangen ist. Naja, sagte ich, ich habe mich gekümmert, es gibt jedoch ganz offensichtlich keinerlei Veränderungswillen. Ist so, alles soll bleiben, wie es ist.
So, so, meinte er, und wo ist der Plan zu finden?
Klimaschutz und Erhaltung der Artenvielfalt
Ausgangspunkt
Die durch den Menschen mitverursachte Klimaerwärmung sowie die Bedrohung der Artenvielfalt stellen reale Veränderungen mit absehbar schweren Folgen für das Fortbestehen von Natur und menschlicher Gesellschaft dar. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur in Deutschland ist bereits um 1,5 Grad Celsius gegenüber dem Jahr 1881 gestiegen. Wie im Pariser Klimaabkommen beschlossen, ist diese Erwärmung global auf deutlich unter 2 Grad, besser noch 1,5 Grad zu begrenzen. Diese Zahlen sind allerdings kein Ziel sondern die Grenze. Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015, mit Beschlüssen der EU- Kommission aus dem Jahr 2020 sowie Beschlüssen der G7 aus dem Jahr 2021 haben sich eine Vielzahl von Staaten bzw. Staatengemeinschaften nunmehr verpflichtet, durch entschlossene Maßnahmen diesen Veränderungsprozessen entgegen zu wirken. Auf der Grundlage von Bundesgesetzen wird derzeit ein Klimaplan für das Land Brandenburg erarbeitet, welcher für die einzelnen Verwaltungsressorts die Vorgaben zur Umsetzung der eingegangenen staatlichen und zwischenstaatlichen Verpflichtungen enthalten wird.
Es soll hier beispielhaft nur auf zwei Kennziffern verwiesen werden, welche ganz konkret und praktisch umgesetzt werden müssen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, bis 2030 weitere drei Milliarden Bäume zu pflanzen. Nach den Beschlüssen von EU und G7 ist es zwingend erforderlich, 30% der Landfläche der Erde in ihrer ganz natürlichen Beschaffenheit zu erhalten. Für jeden der drei Milliarden Bäume muss damit der Platz der Pflanzung bestimmt werden. 30% der Landfläche müssen ganz konkret abgegrenzt werden, damit dort die heimische Pflanzen- und Tierwelt erhalten werden kann.
Hat all das etwas mit unserer Gemeinde Ahrensfelde zu tun?
Es sollte Einigkeit darüber bestehen, dass die Landfläche der Erde begrenzt ist. Es sollte ebenso Anerkennung finden, dass die Erhaltung der Artenvielfalt und alle Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf dem Territorium aller Gemeinden umgesetzt werden müssen. Es gibt keinen Grund, weshalb die Gemeinde Ahrensfelde hiervon ausgenommen sein sollte und nicht mit guten Beispiel voran gehen könnte.
Daraus folgt, dass die Gemeinde Ahrensfelde für ihre weitere Entwicklung Regeln aufstellen muss, damit auf ihrem Territorium die Zielstellungen von Klima- und Artenschutz die Grenzlinie bilden, um den fortschreitenden Landverbrauch auf Kosten der zukünftigen Generationen zu stoppen.
Beschlussentwurf
Die Gemeindevertretung beschließt, die nachfolgend in den Ziffern 1 – 5 dargestellten Anforderungen an die Bodennutzung und das Bauen in die Bauleitplanung der Gemeinde zu integrieren. Hierzu ist der verbindliche Flächennutzungsplan zu überarbeiten. Sofern einzelne Anforderungen im Flächennutzungsplan nicht darstellbar sind, werden gesonderte Satzungen erlassen, die ergänzende und verbindliche Regelungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen festschreiben.
1.
Es sind die Flächen im Gemeindegebiet zu ermitteln und im Flächennutzungsplan zu kennzeichnen, welche als Basis für die Entwicklung von Ökosystemen genutzt oder bereitgestellt werden können.
Flächen in der Gemeinde Ahrensfelde werden derzeit überwiegend für Wohn- und gärtnerische Zwecke, gewerbliche Zwecke, als Infrastrukturflächen, landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Daneben gibt es noch Flächen, die keiner bestimmten Nutzung unterliegen und als „Brachflächen“ sichtbar werden. Zunächst sollen bei der Erarbeitung des Konzepts für die Entwicklung der Gemeinde alle die Flächen ermittelt werden, die sich für eine Renaturierung eignen bzw. auf denen bereits entsprechende Prozesse in Gang gekommen sind. Es ist davon auszugehen, dass derartige Flächen nur in einem sehr geringen Anteil im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Diese Flächen sollten für jegliche Bebauung gesperrt werden.
Des Weiteren sollen forst- oder landwirtschaftlich genutzte Flächen erfasst werden, welche mit Billigung ihrer Eigentümer für eine Renaturierung zur Verfügung gestellt werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig Fördermittel für die Entwicklung von naturbelassenen Flächen bzw. die Entwicklung von Ökosystemen zur Verfügung gestellt werden. Die Inanspruchnahme derartiger Fördermittel setzt voraus, dass ein Plan für deren Einsatz vorliegt.
2..
Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie das im Gemeindegebiet anfallende Regenwasser, welches derzeit ungenutzt abfließt, zurückgehalten und im Gemeindegebiet direkt nutzbar gemacht werden kann. Vordringlich soll anfallendes Regenwasser den notleidenden Weihern der Gemeinde zugeführt werden. Neben einer Versickerung sollte Wasser auf geeigneten Flächen auch gespeichert werden, damit es für Gießzwecke zur Verfügung steht. Im Zuge der bereits eingetretenen Klimaerwärmung mit ihren sichtbaren Folgen ist eine Wasserknappheit nicht mehr auszuschließen.
Die erforderlichen und geeigneten Flächen für Leitung und Speicherung von Wasser sind im Flächennutzungsplan zu kennzeichnen.
3
Es ist ein Konzept zu entwickeln, auf welchen Flächen im Gemeindegebiet Bäume und Sträucher angesiedelt werden können. Straßen, Wege und Plätze sind vollständig mit Bäumen und Sträuchern zu säumen. Parkplätze sind mit Bäumen so zu ergänzen, dass eine vollständige Überschattung möglich wird.
Die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen sind zu gewinnen, Randstreifen der Feldflächen mit Bäumen und Hecken zu bepflanzen. Auf großen Feldflächen sind möglichst Baum- und Heckenstreifen zur Unterteilung -möglichst entlang „natürlicher Linien“- anzulegen. Die entsprechenden Flächen sind im Flächennutzungsplan zu verzeichnen.
4.
Dem ständig wachsenden Bedarf an Trinkwasser in der Gemeinde steht ein Defizit im Bereich der Grundwasserneubildung gegenüber. Derzeit wird das gesamte, im Gemeindegebiet verbrauchte Trinkwasser nach Klärung abgeleitet und verlässt das Gemeindegebiet. Das Trinkwasser wird aus dem Grundwasser entnommen, ohne dass eine adäquate Wassermenge in das Grundwasser zurückgeführt wird.
Da wir auf die Niederschlagsmenge als Quelle der Grundwasserneubildung keinen Einfluss haben, gibt es nur eine Lösung: Das aus dem Grundwasser entnommene Trinkwasser muss nach Nutzung und Reinigung wieder in das Grundwasser zurückgeführt werden.
Für die Gemeinde muss ein entsprechender Planungsprozess in Gang gesetzt und die erforderlichen Flächen müssen bereitgestellt werden. In die Konzeption neuer Wohngebiete muss die Abwasserreinigung und Versickerung integriert werden.
5
Die bauliche Nutzung von Flächen innerhalb der Gemeinde muss sich dem Artenschutz und dem Klimaschutz unterordnen. Flächen, die der verdrängten Tierwelt als neuer Lebensraum dienen und Flächen, die zur Erhaltung des Mikroklimas benötigt werden, müssen zukünftig vor Baubeginn bestimmt und eingerichtet werden.
An die Bebauung sind zukünftig ergänzend folgende Anforderungen zu stellen:
- Gebäude müssen zukünftig so errichtet werden, dass ihre Nutzung einen geringstmöglichen Energieverbrauch erfordert
- Gebäudeflächen müssen zwingend zur Energieerzeugung genutzt werden (z.B. Photovoltaik)
- Der Grad der Versiegelung des Bodens muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden
- Die Wohnfläche pro Person sollte auf ein angemessenes Maß begrenzt werden
- Anfallendes Regenwasser sollte im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufgefangen und im Gemeindegebiet genutzt werden. Nach einem festzulegenden Schlüssel sind Grundstücke mit heimischen Bäumen zu bepflanzen
- An allen neu anzulegenden Straßen sind heimische Bäume zu pflanzen
- Neue Wohngebiete können nur dort angelegt werden, wo eine unmittelbare Anbindung an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur möglich ist
- Bei der Bebauung jeglicher Flächen muss vor Baubeginn gesichert werden, dass den verdrängten Tieren auf angrenzenden Flächen bzw. auf den zur Bebauung vorgesehenen Flächen geeigneter und äquivalenter Lebensraum zur Verfügung gestellt wird
Die Ausweichflächen für Tiere sowie für die Ansiedlung der nötigen Vegetation sind im Flächennutzungsplan zu verzeichnen.
Begründung:
Die durch den Menschen mitverursachte Klimaerwärmung sowie die Bedrohung der Artenvielfalt stellen reale Veränderungen mit absehbar schweren Folgen für das Fortbestehen von Natur und menschlicher Gesellschaft dar. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur in Deutschland ist bereits um 1,5 Grad Celsius gegenüber dem Jahr 1881 gestiegen. Wie im Pariser Klimaabkommen beschlossen, ist diese Erwärmung global auf deutlich unter 2 Grad, besser noch 1,5 Grad zu begrenzen. Diese Zahlen sind allerdings kein Ziel, sondern die Grenze. Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015, mit Beschlüssen der EU- Kommission aus dem Jahr 2020 sowie Beschlüssen der G7 aus dem Jahr 2021 haben sich eine Vielzahl von Staaten bzw. Staatengemeinschaften nunmehr verpflichtet, durch entschlossene Maßnahmen diesen Veränderungsprozessen entgegen zu wirken. Auf der Grundlage von Bundesgesetzen wird derzeit ein Klimaplan für das Land Brandenburg erarbeitet, welcher für die einzelnen Verwaltungsressorts die Vorgaben zur Umsetzung der eingegangenen staatlichen und zwischenstaatlichen Verpflichtungen enthalten wird.
Es soll hier beispielhaft nur auf zwei Kennziffern verwiesen werden, welche ganz konkret und praktisch umgesetzt werden müssen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, bis 2030 weitere drei Milliarden Bäume zu pflanzen. Nach den Beschlüssen von EU und G7 ist es zwingend erforderlich, 30% der Landfläche der Erde in ihrer ganz natürlichen Beschaffenheit zu erhalten. Für jeden der drei Milliarden Bäume muss damit der Platz der Pflanzung bestimmt werden. 30% der Landfläche müssen ganz konkret abgegrenzt werden, damit dort die heimische Pflanzen- und Tierwelt erhalten werden kann.
Hat all das etwas mit unserer Gemeinde Ahrensfelde zu tun?
Es sollte Einigkeit darüber bestehen, dass die Landfläche der Erde begrenzt ist. Es sollte ebenso Anerkennung finden, dass die Erhaltung der Artenvielfalt und alle Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf dem Territorium aller Gemeinden umgesetzt werden müssen. Es gibt keinen Grund, weshalb die Gemeinde Ahrensfelde hiervon ausgenommen sein sollte.
Daraus folgt, dass die Gemeinde Ahrensfelde für ihre weitere Entwicklung ergänzende Regeln aufstellen muss, damit auf ihrem Territorium die Zielstellungen von Klima- und Artenschutz die Grenzlinie für die Bodennutzung bilden, (siehe hierzu auch § 1 Abs. 6, Ziff. 7 Baugesetzbuch).